Nachdem wir schon im Oktober vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen das Verbot des „Gedenkmarsches für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern am 19. November in Remagen“ erfolgreich geklagt hatten und die Versammlungsbehörde als Nachschlag Berufung gegen das Urteil eingelegt und gleichzeitig den sofortigen Vollzug der ursprünglichen Verbotsverfügung angeordnet hatte, haben wir in den letzten Tagen beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sowohl die Nichtzulassung der Berufung als auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unserer erfolgreichen Klage gegen den sofortigen Vollzug des Verbotes beantragt.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat heute im Sinne unseres Antrags entschieden und im Eilverfahren den sofortigen Vollzug des Verbotes aufgehoben. Das bedeutet, daß das Verbot endgültig aufgehoben bleibt und nicht willkürlich vollzogen werden kann.
So haben wir den Gedenkmarsch in den letzten Wochen und Tagen in mehreren Instanzen und auf mehreren juristischen Ebenen auf ganzer Front erfolgreich gegen die Repressionen der Versammlungsbehörde durchgesetzt.
Nach Einschätzung der beteiligten Gerichte und Juristen sind die verzweifelten Verbotsversuche eindeutiges Unrecht mit der Absicht, unerwünschte Meinungen zu unterdrücken.
Es bleibt zuletzt nur noch abzuwarten, ob die von der Versammlungsbehörde zu erwartenden Auflagen dem Recht und den uns und der Polizeiführung gegebenen Zusagen entsprechen.
Andernfalls werden wir noch in diesem Jahr gegen die staatliche Repression demonstrieren.