Mobilisierung



Nachdem wir schon im Oktober vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen das Verbot des „Gedenkmarsches für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern am 19. November in Remagen“ erfolgreich geklagt hatten und die Versammlungsbehörde als Nachschlag Berufung gegen das Urteil eingelegt und gleichzeitig den sofortigen Vollzug der ursprünglichen Verbotsverfügung angeordnet hatte, haben wir in den letzten Tagen beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sowohl die Nichtzulassung der Berufung als auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unserer erfolgreichen Klage gegen den sofortigen Vollzug des Verbotes beantragt.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat heute im Sinne unseres Antrags entschieden und im Eilverfahren den sofortigen Vollzug des Verbotes aufgehoben. Das bedeutet, daß das Verbot endgültig aufgehoben bleibt und nicht willkürlich vollzogen werden kann.

So haben wir den Gedenkmarsch in den letzten Wochen und Tagen in mehreren Instanzen und auf mehreren juristischen Ebenen auf ganzer Front erfolgreich gegen die Repressionen der Versammlungsbehörde durchgesetzt.
Nach Einschätzung der beteiligten Gerichte und Juristen sind die verzweifelten Verbotsversuche eindeutiges Unrecht mit der Absicht, unerwünschte Meinungen zu unterdrücken.

Es bleibt zuletzt nur noch abzuwarten, ob die von der Versammlungsbehörde zu erwartenden Auflagen dem Recht und den uns und der Polizeiführung gegebenen Zusagen entsprechen.
Andernfalls werden wir noch in diesem Jahr gegen die staatliche Repression demonstrieren.

Mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz, wurde heute im Eilverfahren eine Kundgebung zum Thema der Rheinwiesenlager in Remagen erlaubt. Es konnten, trotz der durch das Verbot fehlenden Bewerbung, kurzfristig 10 Aktivisten mobilisiert werden. Die Kundgebung begann um 16.10 Uhr mitten in der Remagener Einkaufszone. Neben den Redebeiträgen verschiedener Aktivisten, wurde der Infotisch aufgebaut und wieder zahlreiche Bürgerinfos an Passanten verteilt.
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Die zweite Aktionswoche war geprägt von öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie dem flammenden Weckruf zu den Martinsfeuern in Ahrweiler, Straßenkunst und einer Kundgebung in Böhl-Iggelheim.
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Bad Neuenahr/Ahrweiler. Als Kulisse für eine Propagandaaktion der besonderen Art wurde heute das Martinsbrauchtum mit seinen vier Feuern und den konkurrierenden Schaubildern benutzt. Die Martinsfeuer gelten als einmalig im Rheinland und führen jedes Jahr hunderte Besucher von nah und fern nach Ahrweiler.

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Aus den vielen Gesprächen, die wir durch die Arbeit mit dem Rheinwiesenlager Informationsmaterial geführt haben, hat sich die Idee für einen Jingle ergeben. Der Jingle kann hier auf der Seite gehört und auch heruntergeladen werden.

Mobilisierungsjingle

Bindet den Jingle auf Eurer Seite ein und verweist auf diese Webseite.

Der Landrat und die Kreisverwaltung brechen erneut das Recht, um unerwünschte Meinungen zu verbieten. Nach unserem Sieg vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen die Verbotsverfügung der Kreisverwaltung, hat die Verwaltung Berufung gegen das Urteil eingelegt und gleichzeitig den sofortigen Vollzug der ursprünglichen Verbotsverfügung angeordnet. Damit wurden die „letzten Register“ gezogen – wie die Rhein-Zeitung schreibt, wir meinen eher, der Landrat pfeift auf dem letzten Loch – um ein Verbot durchzusetzen. Wir setzen im gerichtlichen Eilverfahren alle Mittel dagegen ein und haben die besten Chancen auf Erfolg.

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Wie bereits angekündigt, haben wir uns in diesem Jahr entschlossen das Thema Rheinwiesenlager durch mehr dezentrale bürgernahe Aktionen in die Öffentlichkeit zu tragen. Dazu haben wir uns entschlossen die Wochen rund um den zentralen Trauermarsch in Remagen am 19. November für verschiedene öffentlichkeitswirksame Aktion und Verteilaktionen zu nutzen.

Zu einer guten Öffentlichkeitsarbeit gehört eine gute Vorbereitung, genauso wie eine gute Nachbereitung der Aktion. Daher werden wir den gesamten November dazu nutzen, um den Menschen entlang des Rheins das wahre Gesicht der sogenannten Befreier zu zeigen!
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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das von der Kreisverwaltung Ahrweiler erlassene Verbot des Gedenkmarsches für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern am 19. November in Remagen aufgehoben. Das Verbot wurde überraschend früh schon Monate vor dem Veranstaltungsdatum erlassen, so daß die Aufhebung des Verbotes in diesem Fall im ordentlichen Hauptverfahren und nicht wie sonst im letzten Moment im Eilverfahren erreicht werden konnte.
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Infotisch beim Erntedankfest in NDS

Erntedankfest 2011


Bereits am 24.09. besuchten Aktivisten des Gedenkbündnis Rheinwiesenlager die Erntedankfeier der Kameraden in Niedersachsen. Viele hatten die Kampagne schon im letzten Jahr wahrgenommen, doch über die geschilderten Ausmaße des mutwillig geschaffenen Leides konnten die Norddeutschen nur mit dem Kopf schütteln. (mehr …)

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